Mit der Ladung zum Arrestantritt rückt der Tag näher, an dem die Auszeit von maximal 4 Wochen in der Jugendarrestanstalt ansteht.

Ladungsschreiben

Du erhältst von uns eine Ladung zum Arrestantritt mit der Post. Auf der Ladung steht das Datum sowie die Uhrzeit zum Arrestantritt. Dort ist außerdem die Dauer deines Arrestes vermerkt. Informiere deine Angehörigen, deinen Chef oder die Schule, damit du für die Zeit entschuldigt bist.

Kann ich den Arresttermin verschieben?

Den Arrestantritt zu verschieben ist unter besonderen Umständen und in begründeten Einzelfällen möglich. Melde dich hierzu in der Vollzugsgeschäftsstelle und kläre ab, ob bei dir ein dringender Grund vorliegt und der Termin verschoben werden kann (z.B. in die Ferien oder Urlaubszeiten). Hinweis: eine Verschiebung des Arrestes ist nicht immer möglich, die Anstalt ist an Fristen gebunden.

Anfahrt

Kein Geld um zur Jugendarrestanstalt zu kommen?

Wenn dich keine Angehörigen zum Arrestantritt bringen können oder dir die finanziellen Mittel fehlen, um zur Jugendarrestanstalt zu kommen, kannst du (mit dem Ladungsschreiben der Jugendarrestanstalt) einen Antrag auf Fahrgeld bei deinem örtlichen Amtsgericht stellen.

Zuführung durch Polizei und Haftbefehl

Solltest du deinen Arrest nicht pünktlich antreten, wird ein polizeilicher Haftbefehl erlassen. Die Zuführung durch die Polizei ist für alle unangenehm und erfolgt manchmal in ungünstigen Situationen (z.B. am Flughafen auf dem Weg in den Urlaub, beim Feiern mit Freunden, während der Arbeit, beim Einkaufen, nach der Schule, usw.). Solltest du den Arrest nicht freiwillig antreten, wirst du aus Sicherheitsgründen von verschiedenen Angeboten der Jugendarrestanstalt ausgeschlossen.

Kann ich den Arrest verhindern?

Handelt es sich bei dir um einen sogenannten Beugearrest (der Arrest wurde aufgrund von nicht erfüllten Auflagen und Weisungen, wie z.B. Sozialstunden, Bußgeld, Drogenscreenings oder Drogenberatungsgespräche, Anti-Aggressionstraining, Sozialer Trainingskurs, Wahrnehmung einer Betreuungsweisung, etc. beschlossen), kannst du die Auflagen nach Ladungseingang bis zum Arrestantritt noch erfüllen. Solltest du alle Auflagen komplett erfüllt haben musst du die Nachweise über die Erfüllung an die Vollzugsgeschäftsstelle (per Post an Amtsgericht Lünen, Spormeckerplatz 5, 44532 Lünen oder per Mail an poststelle@ag-luenen.nrw.de) senden. Bei Problemen oder Schwierigkeiten bitte den für dich zuständige:n Mitarbeiter:in der Jugendhilfe im Strafverfahren oder des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz um Unterstützung. Hinweis: bei Nachweisen oder anderem Schriftverkehr immer deinen Namen und das jeweilige Aktenzeichen mit angeben, andernfalls kann Schriftverkehr nicht zugeordnet werden.

Packliste

  • Personalausweis und das Ladungsschreiben der Jugendarrestanstalt Lünen
  • Ausreichend Wäsche (Unterwäsche, Socken, T-Shirts, Pullover, Socken, Jacke, feste Schuhe)
  • Sportkleidung
  • Medikamente und Arztdokumente (wenn nötig)
  • Hygieneartikel (Duschgel, Zahnbürste-/pasta, Deos nur als Roller (keine Druckbehälter), Nassrasierer sind erlaubt)
  • Schreibpapier und Briefmarken
  • Bücher, Lernmittel (für die Schule, den Führerschein, etc.)
  • Geld/ Ticket für die Rückfahrt (wenn nötig)
  • Bei Problemen zur finanziellen Absicherung: persönliche Unterlagen (zu Schulden, JobCenter, etc.) zur Unterstützung durch den Sozialdienst im Rahmen des Übergangsmanagement
  • Bei Klärungsbedarf im Arrest: ggf. Arbeitsvertrag, Schulbescheinigung, Telefonnummern und Kontaktdaten

Hinweis: bringe bitte ausreichend Wäsche und Klamotten mit, während des Arrestes gibt es keine Möglichkeit, deine persönliche Kleidung zu waschen. In Notfällen erhältst du Kleidung der Jugendarrestanstalt. Wäschepakete können hier angenommen werden.

Weitere Informationen zum Arrest: