Der Arrest ist eine Auszeit von wenigen Tagen bis zu vier Wochen. Nutze diese Auszeit als Chance, über Dein bisheriges Leben nachzudenken, Pläne für Deine Zukunft zu entwickeln, um möglicherweise Dinge in Deinem Leben zu ändern, die nicht so gut gelaufen sind. Gemeinsam mit dem Sozialdienst der Jugendarrestanstalt werden oft während der Zeit im Arrest Termine und Absprachen vereinbart sowie Kontakte zu anderen Einrichtungen und Beratungsstellen hergestellt. Jetzt liegt es an Dir, die vereinbarten Termine und getroffenen Absprachen einzuhalten, Deine Vorsätze umzusetzen und Hilfe anzunehmen.

Es besteht auch die Möglichkeit im Rahmen des Übergangsmanagement und der Nachsorge gemeinsam Termine mit dir wahrzunehmen. 

Entlassung

Du wirst an dem Tag deiner Entlassung zur selben Uhrzeit entlassen wie Du gekommen bist. Wenn du z.B. am ersten Tag um 9:00 Uhr gekommen bist, wirst Du am letzten Tag auch um 9:00 Uhr wieder die Anstalt verlassen dürfen. Solltest Du kein Geld für die Rückfahrt haben und Dich keiner abholen können, wirst Du von uns ein Rückfahrtsticket für den Zug und Bus erhalten. 

Solltest Du abgeholt werden können finden Deine Angehörigen hier Informationen zu der Anreise zu der Jugendarrestanstalt mit dem PKW oder dem ÖPNV.

Abschlussbericht

Nach dem Arrest wird ein Abschlussbericht angefertigt und an Dein zuständiges Amtsgericht, Deine:n zuständige:n Mitarbeiter:in der Jugendhilfe im Strafverfahren oder des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz, Dir selbst oder (solltest du noch nicht volljährig sein) deinen Eltern, zugesandt. In diesem Bericht steht, wie du dich Verhalten hast, an welchen Maßnahmen du teilgenommen hast, zu welchen Zielen Du Dir weitere Unterstützung wünscht und eine Stellungnahme des Sozialdienstes.

Befreit mich der Arrest von der Erfüllung meiner Auflagen und Weisungen?

Nein! Solltest Du wegen nicht erledigter Auflagen oder Weisungen im Arrest gewesen sein, musst Du diese Auflagen auch nach dem Arrest noch erfüllen. Im schlimmsten Fall könntest Du sonst noch einmal zum Arrest geladen werden. Daher solltest Du nach dem Arrest eigenständig den Kontakt zu Deiner Jugendhilfe im Strafverfahren deiner oder deiner Mitarbeiter:in des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz aufnehmen, um zu klären was noch zu tun ist.

Nachsorge

Der Sozialdienst kann Dich bei Bedarf im Rahmen der Nachsorge bis zu vier Wochen nach deinem Arrest noch begleiten und unterstützen.

Weitere Informationen zum Arrest: