Die Beamten vom allgemeinen Vollzugsdienst und vom Sozialdienst der Anstalt sind jederzeit als Ansprechpartner da. Zögere also nicht, sie anzusprechen!
Der Tagesablauf gestaltet sich in der Regel wie folgt (alle Zeitangaben sind nur ungefähre Angaben):
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | Wochenende |
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6:45 Wecken & Frühstück |
6:45 Wecken & Frühstück |
6:45 Wecken & Frühstück |
6:45 Wecken & Frühstück |
6:45 Wecken & Frühstück |
7:45 Wecken & Frühstück |
8:00 allgemeinbildender Unterricht |
8:00 allgemeinbildender Unterricht |
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9:00 Freistunde |
9:00 Freistunde |
9:00 Freistunde |
9:00 Freistunde |
9:00 Freistunde |
10:00 Freistunde |
10:00-12:00 allgemeinbildender Unterricht | 10:00-12:00 allgemeinbildender Unterricht | ||||
Vormittags: Sprechzeiten Sozialdienst und Angebote |
Vormittags: Sprechzeiten Sozialdienst und Angebote |
Vormittags: Sprechzeiten Sozialdienst und Angebote |
Vormittags: Sprechzeiten Sozialdienst und Angebote |
Vormittags: Sprechzeiten Sozialdienst und Angebote |
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12:00 Mittagessen |
12:00 Mittagessen |
12:00 Mittagessen |
12:00 Mittagessen |
12:00 Mittagessen |
12:00 Mittagessen |
13:30-16:00 allgemeinbildender Unterricht | 13:30-16:00 allgemeinbildender Unterricht | ||||
14:00 Freistunde |
14:00 Freistunde |
14:00 Freistunde |
14:00 Freistunde |
14:00 Freistunde |
14:00 Freistunde |
Nachmittags: Sprechzeiten Sozialdienst und Angebote |
Nachmittags: Sprechzeiten Sozialdienst und Angebote |
Nachmittags: Sprechzeiten Sozialdienst und Angebote |
Nachmittags: Sprechzeiten Sozialdienst und Angebote |
Nachmittags: Sprechzeiten Sozialdienst und Angebote |
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18:00 Abendessen |
18:00 Abendessen |
18:00 Abendessen |
18:00 Abendessen |
18:00 Abendessen |
18:00 Abendessen |
21:00 Nachtruhe |
21:00 Nachtruhe |
21:00 Nachtruhe |
21:00 Nachtruhe |
21:00 Nachtruhe |
21:00 Nachtruhe |
Zum Arrestbeginn findet für alle Neuzugänge eine ärtzliche Zugangsuntersuchung statt. Solltest Du erkrankt sein, bring bitte Deine Medikamente und Behandlungsunterlagen mit.
- Familienangehörige und Ehepartner (ab einer Arrestdauer von mehr als zwei Wochen)
- Anzahl der Besucher: max. 2 Besucher
- Besuchsdauer: max. 1 Stunde
- Alle Besucher müssen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen
- Der Besuch muss beim Sozialdienst beantragt werden
- Gespräche mit Fachkräften der Jugendhilfe (inkl. Jugendgerichts-, Bewährungshilfe, Betreuern, etc.) oder Rechtsanwälten sind nach Absprache mit dem Sozialdienst jederzeit möglich.
Vor dem Arrest
Was muss ich beachen, bevor ich in den Arrest gehe?
Nach dem Arrest
War es das jetzt?