Besuche sind erst ab 2 Wochen möglich.



Für den Besuch brauchst du eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis bekommst du von
- dem Vollzugs-Leiter oder
- dem Sozial-Dienst.

Manchmal gibt es Ausnahmen.
Zum Beispiel bei wichtigen Fragen.
Besuche sind erst ab 2 Wochen möglich.
Für den Besuch brauchst du eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis bekommst du von
Manchmal gibt es Ausnahmen.
Zum Beispiel bei wichtigen Fragen.