Besuche sind erst ab 2 Wochen möglich.

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Gefängnis-Besuch

Für den Besuch brauchst du eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis bekommst du von

  • dem Vollzugs-Leiter oder
  • dem Sozial-Dienst.
Achtung

Manchmal gibt es Ausnahmen.

Zum Beispiel bei wichtigen Fragen.

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2024