Neben den fünf Arrestanstalten vollstrecken auch einige Amtsgerichte Arreste an Wochenenden. Diese "Freizeitarreste" werden meist für zwei Wochenenden (oft von Feitagsabends bis Sonntagmittag) verurteilt. Da nicht alle Amtsgerichte Arreste an Wochenenden anbieten, werden in den Arrestanstalten auch Wochenendarreste verbüßt. In Deinem Ladungsschreiben steht, wo Du und wann Du Deinen Arrest antretten musst.
Arreste über mehrere Wochen oder an vier Tagen am Stück werden nur in den Arrestranstalten verbüßt. Über den Vollstreckungsplan kannst Du einsehen, ob Du für einen Wochenendarrest (richtig heißen die Freizeitarreste) in eine Arrestanstalt oder zum Amtsgericht musst.
Wende Dich bitte bei Fragen zum Freizeitarresten im Amtsgericht direkt an Deine Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe oder das zuständige Amtsgericht.