Die genaue Uhrzeit Deiner Entlassung ist davon abhängig, wann genau Du in der Arrestanstalt eingetroffen bist. (Beispiele: Ankunft 10:45 Uhr > Entlassung 10:00 Uhr, Ankunft 11:00 Uhr > Entlassung 11:00 Uhr, Ankunft 13:10 Uhr > Entlassung 13:00 Uhr usw.; also immer auf die volle Stunde zurückrechnen.) Deine Angehörigen und Freunde können darüber nicht telefonisch informiert werden. Daher solltest Du, wenn sie Dich abholen wollen, rechtzeitig schreiben und es ihnen mitteilen.

Wenn Du nicht abgeholt wirst und kein bzw. nicht ausreichend Geld für das Rückfahrticket hast, erhältst Du den genauen Betrag von der Justiz. Auf Wunsch wird Dir ein Fahrplan ausgedruckt.

Wichtig: Nach dem Arrest wird ein Schlussbericht über Dein Verhalten und die Wahrnehmungen, die Du bei allen Bediensteten hinterlassen hast, gefertigt. Dazu werden diese Eindrücke während der gesamten Arrestzeit täglich dokumentiert und dann zusammengefasst. Dieser Bericht wird an den Richter geschickt, der Dich verurteilt hat, an die zuständige Jugendhilfe im Strafverfahren und ggfls. an die Bewährungshilfe. Du selbst erhältst ebenfalls eine Ausfertigung. Sofern Du minderjährig bist, wird dieser Bericht auch an Deine Eltern bzw. Deinen Vormund geschickt.

Im Idealfall hast Du es geschafft, den Arrest als Auszeit und als Chance zu begreifen, über Dein bisheriges Leben nachzudenken und künftig einige Dinge in Deinem Leben zu ändern, die nicht so gut gelaufen sind. Mit Hilfe der Beratungsangebote können oft schon Termine und Absprachen vereinbart und vorbereitet und Kontakte hergestellt werden, die nun weiter umgesetzt werden müssen, z.B. mit dem Jobcenter, einer Schule (Anmeldung), einer (Drogen-/Sucht-)Beratungsstelle, der Jugendhilfe im Strafverfahren, der Bewährungshilfe etc. Wichtig ist jetzt natürlich, vereinbarte Termine wahrzunehmen, Deine Vorsätze auch längerfristig umzusetzen und Hilfe anzunehmen. Dies ist gerade auf längere Sicht nicht immer einfach. Daher solltest Du die Unterstützung Deiner Eltern, Großeltern, des Jugendamtes, von Streetworkern, aber auch von Trainer/innen, Lehrer/innen und Schulsozialarbeiter/innen nutzen.

Typische Aufgaben nach dem Arrest

Kontaktaufnahme mit Jugendgerichtshilfe oder Bewährungshilfe

Wichtig! Rufe nach dem Arrest zeitnah dort an und kläre:

  • Ist Deine Adresse bzw. Telefonnummer noch aktuell?
  • Welche Auflagen sind noch zu erfüllen (z.B. Sozialstunden, Soziale Trainingskurse, Bußgelder, Drogenscreenings, Betreuungsweisungen)? Wie, wo und wann kannst Du sie ableisten?
  • Stehen weitere Gerichtsverfahren an?
  • Sollst Du zu einem persönlichen Gespräch erscheinen? Wann soll der Termin stattfinden?

Erledige Deine Auflagen!

Es gibt keine neuen Fristen zur Erfüllung der Auflagen! Es bleiben Dir also nur noch wenige Wochen Zeit, bis sich Dein Richter/Deine Richterin bei der Jugendhilfe im Strafverfahren erkundigt, ob sämtliche verhängten Auflagen und Weisungen erledigt sind. Ist das nicht der Fall, wird ein neuer Anhörungstermin vereinbart, in dem dann der nächste Beugearrest verhängt wird.

Entschuldige Dich in der Schule, bei Deinem Chef etc.

Du bekommst bei der Entlassung aus dem Arrest einen Bescheinigung über Deinen Aufenthalt in der Jugendarrestanstalt. Es ist empfehlenswert, diesen so genannten Entlassungsschein einige Wochen bei sich zu tragen, um bei Anfragen (z.B. durch die Polizei) belegen zu können, dass der Arrest erledigt ist.

Nachsorge

Der Sozialdienst erkundigt sich bei Dir, ob Du nach deiner Entlassung weiteren Unterstützungsangebote benötigst bzw. wünschst. Sofern Du nach dem Arrest feststellst, dass Du weitere Unterstützung benötigst oder Fragen hast, kannst Du gerne beim Sozialdienst anrufen:

Sozialdienst / Übergangsmanagement: 02335 9189-87, 02335 9189-78, 02335 9189-85 oder 02335 9189-9916