Mitunter ist der Arrestaufenthalt der Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch für Angehörige und Partner/-innen eine belastende Erfahrung. Sie sind oft mit der Lebenswelt der Arrestanten bestens vertraut und nutzen die Zeit des Arrestes, um eigene Ideen für konstruktive Zukunftsschritte nach dem Arrest zu entwickeln, nach Lösungen für familiäre Konflikte zu suchen oder sie sind zunächst erschrocken, den eigenen Sohn oder Partner in einer Justizanstalt zu wissen.
In der Zeit der Trennung werden die familiären und freundschaftlichen Bindungen auch von den Arrestanten als wichtiger Lebensinhalt wahrgenommen. Der Kontakt zur Familie und zu Angehörigen hat daher eine besondere Bedeutung für die Zeit im Arrest, aber auch für die Formulierung von Zielperspektiven in der Zeit nach dem Aufenthalt.
Ein positiver, unterstützender Kontakt zwischen Arrestanten und Angehörigen zu gewährleisten, ist daher ein wichtiges Anliegen der Jugendarrestanstalt Remscheid.
Um regelmäßigen Kontakt zu Arrestanten zu halten, steht Ihnen der Briefkontakt zur Verfügung. Adressieren Sie Anschreiben dazu bitte mit
Vor- und Nachnamen des Arrestanten
Postfach 120151
42871 Remscheid
Briefe müssen grundsätzlich auf deutsch formuliert werden. Um den regelmäßigen Briefkontakt zu erleichtern, ist es darüber hinaus ratsam, den Arrestanten ausreichende 80 Cent Briefmarken mitzuschicken.
Bitte beachten Sie, dass wir auf dem Postweg keine Pakete annehmen können.
Sollten Sie bereits Briefe an die Hausanschrift der Anstalt (Masurenstr. 35, 42899 Remscheid) gesendet haben, werden diese ebenfalls an die Arrestanten weitergeleitet. Der Kontakt über das Postfach verläuft erfahrungsgemäß jedoch schneller und zuverlässiger.
Der Briefkontakt soll dazu beitragen, die Arrestanten positiv zu unterstützen und zu bekräftigen. Vermeiden Sie es daher bitte, belastende Informationen weiterzugeben. Oftmals ist es angemessener, solche Informationen erst nach der Entlassung bei der persönlichen Begegnung anzusprechen.
Auf dem Postweg können keine Pakete angenommen oder weitergeleitet werden. Es besteht aber die Möglichkeit, Sachen für Arrestanten persönlich an unserer Pforte abzugeben (z.B. im Rahmen des Besuches (siehe oben)).
Erlaubte Gegenstände im Arrest sind z.B.: Kleidung, eine Armbanduhr, Bücher und Schulbedarf, Hygieneartikel (auch Einwegnassrasierer, Deodorant jedoch nur als Roller - keine Druckbehälter und Sprays). Nicht erlaubt sind elektronische Geräte jeder Art, Lebensmittel und Konsummittel (auch kein Tabak). Die Arrestanten benötigen während des Aufenthaltes kein Bargeld! (Ausnahme: Geld für die Rückfahrt)
Der Arrest bemisst sich nach verbüßten Stunden. Der Tag des Arrestantrittes ergeben zusammen mit dem Tag der Arrestentlassung 24 Stunden (= einen Arresttag). Bei Arresten über eine oder mehrere Wochen werden die Arrestanten daher am gleichen Wochentag zur Uhrzeit des Arrestantrittes wieder entlassen. D.h. sollte ein Junge seinen einwöchigen Arrest am Mittwoch um 9:00 Uhr angetreten haben, würde er (eine Woche später) ebenfalls Mittwoch um 9:00 Uhr entlassen.
Im Falle einer Abholung empfiehlt es sich, mindestens eine halbe Stunde vor der Entlassung (also im Beispiel ab 8:30 Uhr) vor der Jugendarrestanstalt zu warten. Genaue Informationen zum Arrestzeitraum entnehmen Sie bitte dem Ladungsschreiben oder im Briefkontakt mit dem Arrestanten (siehe oben).
Natürlich steht es den Erziehungsberechtigten frei, minderjährigen Arrestanten auch die selbständige Heimfahrt mit dem Zug zu erlauben. In diesem Fall bitten wir aber dringend um eine telefonische Absprache mit dem Sozialdienst (Tel.: 02191-84231-29 oder 02191-84231-38).