Der Arrest ist eine Auszeit. Nach den Tagen oder Wochen im Arrest wird sich nicht das ganze Leben auf einmal verändern lassen. Aber vielleicht gibt es einzelne Dinge, die Du selbst ändern möchtest. Vielleicht sind z.B. noch Auflagen zu erfüllen oder Dinge zu regeln.

Mit Hilfe der Beratungsangebote im Arrest, der Jugendgerichts- oder Bewährungshilfe sind oft schon einige Dinge oder Termine vereinbart worden. Z.B. beim Jobcenter, zur Schulanmeldung, der Suchthilfe, für die Sozialstunden, etc.. Nach dem Arrest geht es darum, diese Termine auch wahrzunehmen, sich an die eigenen Vorsätze zu halten und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dazu kannst nach dem Arrest noch Treffen mit den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern der Jugendarrestanstalt vereinbaren. Wir kommen dann zu Dir. Helfen können oft die Eltern, Großeltern, das Jugendamt, Streetworker, aber auch Trainer, Lehrer und Schulsozialarbeiter. Meist sind die nötigen Kontakte dazu bereits während des Arrestes hergestellt worden. Du musst sie jetzt aber auch nutzen.

Typische Aufgaben nach dem Arrest

Kontakt zur Jugendgerichtshilfe oder Bewährungshilfe aufnehmen
Wichtig: Ruf nach dem Arrest direkt bei deiner Jugendgerichtshilfe (oder Bewährungshilfe) an und kläre:
  • Ob Deine aktuelle Adresse stimmt (lass auch gerne deine Handynummer da, um in jedem Fall erreichbar zu sein)
  • Welche Auflagen noch zu erfüllen sind und wie und wo Du die ableisten kannst (z.B. Sozialstunden, Anti-Aggressionstrainings, Bußgelder, Drogenscreenings, etc.)
  • Ob noch andere Gerichtsverfahren anstehen und...
  • ...ob Du zum persönlichen Gespräch kommen sollst (vereinbare einen neuen Termin mit deinem Bewährungshelfer)
Erledige Deine Auflagen!
Zur Auflagenerfüllung bleiben Dir nach dem Arrest oft nur einige Wochen Zeit. Kläre also möglichst direkt alles Notwendige mit der Jugendgerichtshilfe ab. Andernfalls kann ein neuer Beugearrest entstehen.
Entschuldige Dich bei der Schule, Deinem Chef, etc.
Dazu bekommst Du zur Arrestentlassung eine Bescheinigung über den Aufenthalt in Remscheid. Es ist gut diese Bescheinigung nach dem Arrest noch einige Wochen bei sich zu tragen, um bei Anfragen (z.B. von der Polizei) belegen zu können, dass der Arrest  schon erledigt ist.

Nach Deinem Arrest erstellt die Anstalt einen Schlussbericht, der an das Gericht, die Jugendgerichtshilfe und Dich (oder Deine Eltern) verschickt wird. Darin ist vermerkt wie der Arrest gelaufen ist und was Du nach dem Arrest erledigen möchtest. So erhälst Du auch eine Zusammenfassung was Du Dir im Arrest vorgenommen und vorbereitet hast. Sofern Du nach der Entlassung noch Hilfe brauchst, kannst Du auch nach dem Arrest gerne der Jugendarrestanstalt anrufen. Wir besuchen dich, wenn du möchtest, auch in Deiner Stadt:

Sozialdienst JAA Remscheid: 02191 84231-34, 02191 84231-29, 02191 84231-30 

Die Jugendgerichts-/Bewährungshilfe, etc. an Deinem Wohnort können Dir weiterhelfen.

Rückfahrt

Weitere Intormationen zum Arrest: