Am Entlassungstag werdet Ihr pünktlich, zur gleichen Uhrzeit andem ihr zuvor den Arrest angetreten habt, entlassen. Natürlich könnt Ihr Eure Entlassungszeit während des Arrestes auch bei jedem Bediensteten erfragen. Sprecht möglichst schon vor dem Arrest mit Eurer Familie oder Euren Eltern ab, wie Ihr nach Hause kommt. Wenn Ihr mit dem Zug zurück Fahren wollt, solltet Ihr genügend Geld für das Rückfahrticket einpacken.

Nach dem Arrest solltet Ihr unbedingt den Kontakt mit Eurer Jugendgerichts- oder Bewährungshilfe aufnehmen. Oft sind noch Auflagen (z.B. Sozialstunden, Trainingskurse, Bußgelder, Drogenscreenings, etc.) zu erledigen, für die Ihr nach dem Arrest nur wenige Wochen Zeit habt. Solltet Ihr Eure Auflagen nicht rechtzeitig erfüllen, könntet Ihr nocheinmal zu einem Arrest verurteilt werden. Der Sozialdienst und das Übergangsmanagement hilft Euch während des Arrestes gerne diese Fragen zu klären und die richtigen Ansprechpartner zu finden. Natürlich könnt Ihr Euch auch nach dem Arrest noch beim Sozialdienst (Tel.: 02041-778385-314 und -315) oder dem Übergangsmanagement (Tel.: 02041-778385-313) melden. Dann ist aber die Jugendgerichts- und Bewährungshilfe in Eurer Stadt für Euch zuständig.

Klärt dort unbedingt:

  1. Ob Deine aktuelle Adresse stimmt (lass auch gerne deine Handynummer da um in jedem Fall erreichbar zu sein).
  2. Welche Auflagen noch zu erfüllen sind und wie und wo Du die ableisten kannst (z.B. Sozialstunden, Anti-Aggressionstrainings, Bußgelder, Drogenscreenings, etc.).
  3. Ob noch andere Gerichtsverfahren anstehen und...
  4. ...ob Du zum persönlichen Gespräch kommen sollst (vereinbare einen neuen Termin mit deinem Bewährungshelfer).