Der Arrest ist nach dem Jugendarrestvollzugsgesetz ausdrücklich erzieherisch zu gestalten. Deshalb haben wir nicht das Ziel, dich während der gesamten Arrestdauer auf deinem Arrestraum einzuschließen.
In der Regel ist von Montag bis Freitag ein Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes mit einem Sportübungsleiterschein im Dienst. Dieser wird mit dir verschiedene Sporteinheiten durchführen.
Neben den sportlichen Angeboten finden auch regelmäßig sozialpädagogische Angebote oder Schulunterricht statt.
In einem Erstgespräch mit dem zuständigen Sozialdienst werden Themen wie Wohnsituation, Schule und berufliche Situation, Drogenkonsum etc. besprochen. Somit kann gemeinsam überlegt werden, an welchen Angeboten du teilnehmen könntest (Erziehungsplan).
Grundsätzlich gilt, ob du am Sport oder den sozialpädagogischen Maßnahmen teilnehmen kannst, ist davon abhängig, wie du dich während des Arrests verhältst.