Die Allgemeinen Rahmenbedingungen in den Jugendarrestanstalten sollen gewährleisten, dass die Arrestanten die Zeit im Arrest dazu nutzen, nachzudenken, zu reflektieren, sich mit ihrer Straftat aber auch den Ursachen für ihren Jugendarrest auseinanderzusetzen. Dies bedingt, dass sie - im Vergleich zu ihrem Leben vor und nach dem Jugendarrest – in einer reizarmen Umgebung untergebracht werden. Diese soll es ihnen ermöglichen, zum Nachdenken zu kommen und neue Ziele für eine delinquenzfreie Lebensweise zu entwickeln. Dazu stehen während des Arrestes geeignete Hilfs- und Beratungsangebote zur Verfügung. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe und dazu gewünschte Vermittlung zu weiteren Hilfen am Wohnort.

Neben dem üblichen Verbot von Mobiltelefonen befinden sich daher auch keine Fernseher, Tablets oder ähnliches auf den Arresträumen. In einigen Arrestanstalten besteht die Möglichkeit Radio zu hören. Ansonsten können Nachrichten und Information der Tageszeitung, die kostenlos auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden kann, entnommen werden. Die Kommunikation erfolgt mittels Briefkontakt, in begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag die Vollzugsleitung Besuche und Telefonate erlauben. Die Regelungen dazu entnehmen Sie bitte den Internetseiten der jeweiligen Anstalten.

Der Tagesablauf ist fest strukturiert um die Arrestan/-innen an geregelte Tagesabläufe heranzuführen. 

Entstehen durch die Arrstverbüßung nachweislich schulische oder berufliche Probleme, kann im Sinne eines Vorranges von Schule oder Ausbildung eine Arrestverschiebung beantragt werden.

Alle Maßnahmen zur Unterstützung der Jugendlichen helfen dabei, Rückfälle zu verhindern und den Jugendlichen neue Perspektiven für die Zukunft zu bieten. Er hat das Ziel, die jungen Menschen in die Lage zu versetzen, ihr Leben künftig straffrei zu führen. Insofern dient der Jugendarrest auch dem Opferschutz.