Telefonieren ist während der Arrestzeit nur in sehr dringenden Ausnahmefällen möglich. Du kannst allerdings, sofern Du über ausreichend Briefmarken verfügst, unbegrenzt Briefe schreiben. Wenn Du keine hast wird der erste Brief auf Justizkosten frankiert; damit solltest Du aber weitere Marken anfordern. Briefe von Angehörigen und Freunden kannst Du ebenso in beliebiger Zahl erhalten. Allerdings müssen die Briefe in deutscher Sprache geschrieben worden sein. Die Post wird kontrolliert und täglich in der Mittagsfreistunde ausgegeben.

Besucherregelung

Ab einer Arrestdauer von zwei Wochen können Deine Angehörigen einen schriftlichen Besuchsantrag an den Vollzugsleiter stellen, der in aller Regel genehmigt wird. Der Sozialdienst wird zeitnah einen Termin mit ihnen absprechen. Der Besuch kann werktäglich im Vormittagsbereich für die Dauer von 30 Minuten stattfinden; zugelassen werden maximal zwei Personen, keine Kleinkinder.

Diese Regelung ist aufgrund der COVID-19-Pandemie aktuell jedoch ausgesetzt.