Mitunter ist der Arrestaufenthalt der Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch für Angehörige und Partner/-innen eine belastende Erfahrung. Sie sind oft mit der Lebenswelt der Arrestanten bestens vertraut und nutzen die Zeit des Arrestes, um eigene Ideen für konstruktive Zukunftsschritte nach dem Arrest zu entwickeln, nach Lösungen für familiäre Konflikte zu suchen oder sie sind zunächst erschrocken, den eigenen Sohn oder Partner in einer Justizanstalt zu wissen.

In der Zeit der Trennung werden die familiären und freundschaftlichen Bindungen auch von den Arrestanten als wichtiger Lebensinhalt wahrgenommen. Der Kontakt zur Familie und zu Angehörigen hat daher eine besondere Bedeutung für die Zeit im Arrest, aber auch für die Formulierung von Zielperspektiven in der Zeit nach dem Aufenthalt.

Ein positiver, unterstützender Kontakt zwischen Arrestanten und Angehörigen zu gewährleisten, ist daher ein wichtiges Anliegen der Jugendarrestanstalt Remscheid.

Briefkontakt

Um regelmäßigen Kontakt zu Arrestanten zu halten, steht Ihnen der Briefkontakt zur Verfügung. Adressieren Sie Anschreiben dazu bitte mit

Vor- und Nachnamen des Arrestanten

Postfach 120151

42871 Remscheid

Briefe müssen grundsätzlich auf deutsch formuliert werden. Um den regelmäßigen Briefkontakt zu erleichtern, ist es darüber hinaus ratsam, den Arrestanten ausreichende 85 Cent Briefmarken mitzuschicken.

Bitte beachten Sie, dass wir auf dem Postweg keine Pakete annehmen können.

Sollten Sie bereits Briefe an die Hausanschrift der Anstalt (Masurenstr. 35, 42899 Remscheid) gesendet haben, werden diese ebenfalls an die Arrestanten weitergeleitet. Der Kontakt über das Postfach verläuft erfahrungsgemäß jedoch schneller und zuverlässiger.

Der Briefkontakt soll dazu beitragen, die Arrestanten positiv zu unterstützen und zu bekräftigen. Vermeiden Sie es daher bitte, belastende Informationen weiterzugeben. Oftmals ist es angemessener, solche Informationen erst nach der Entlassung bei der persönlichen Begegnung anzusprechen.  

Besuch

Ein Aufenthalt im Arrest dauert maximal vier Wochen. In dieser kurzen Zeit einen Besuch zu ermöglichen, ist organisatorisch nicht ganz einfach aber dennoch möglich, sofern der Arrestant länger als zwei Wochen im Arrest bleibt und nicht durch die Polizei zugeführt wurde. Bitte beachten Sie: Der Besuch ist ausschließlich auf die Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten) oder Ehepartner beschränkt!

Die Jugendarrestanstalt verfügt über keine Besucherräume, daher können Eltern im Besuchsfall mit dem Arrestanten die Anstalt für eine Stunde verlassen. Der Besuch muss dazu vom Sozialdienst genehmigt werden und kann entsprechend nur bei guter Führung der Arrestanten stattfinden. Sollte die Arrestzeit mehr als zwei Wochen umfassen und der Arrest freiwillig (d.h. ohne Zuführung der Polizei oder offenem Zuführungsersuchen/Haftbefehl) hier in der Anstalt angetreten worden sein, ist bei guter Führung ein Besuch in der dritten Arrestwoche durch die Eltern möglich.

Unser Besuchszeit ist jeweils mittwochs, von 14:00 Uhr - 15:00 Uhr. Abweichende Zeiten sind aufgrund der internen Hausabläufe leider nicht möglich.

Sollte ein Junge die oben genannten Kriterien erfüllen, wird er bereits zu Beginn des Arrestes auf die Besuchsoption in der dritten Arrestwoche hingewiesen und angehalten, im Briefkontakt mit den Eltern die Möglichkeit eines Besuches und die gewünschte Uhrzeit zu klären. Selbstverständlich steht es den Arrestanten frei zu entscheiden, ob sie von diesem Angebot auch Gebrauch machen möchten. Da die ersten Tage im Arrest mitunter von Heimweh belastet werden, entscheiden sich manche Arrestanten vom Besuch keinen Gebrauch zu machen. Nachdem sie im Arrestalltag Fuß gefasst haben, liegt die Befürchtung nahe, nach dem einstündigen Besuch erneut mit Heimwehgedanken konfrontiert zu sein.

Wird ein Besuch von den Arrestanten gewünscht, steht es den Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten) frei, im Vorfeld telefonischen Kontakt mit dem Sozialdienst (Tel.: 02191-84231-29 oder 02191-84231-38) aufzunehmen. Da der Besuch jedoch nur bei guter Führung stattfinden kann, bitten wir Sie unbedingt um einen Anruf beim Sozialdienst am jeweiligen Dienstag vor dem Besuchsausgang! So lässt sich zeitnah klären, ob der Besuch wie geplant stattfinden kann.

Besuche durch Mitarbeiter/-innen der Jugendhilfe (Jugendgerichtshilfe, Bewährungshelfer, Jugendamt, Betreuer, etc.) sind von dieser Regelung ausgenommen. Bitte melden Sie sich telefonisch beim Sozialdienst.

Können während des Arrestes Sachen abgegeben werden?

Auf dem Postweg können keine Pakete angenommen oder weitergeleitet werden. Es besteht aber die Möglichkeit, Sachen für Arrestanten persönlich an unserer Pforte abzugeben (z.B. im Rahmen des Besuches (siehe oben)).

Erlaubte Gegenstände im Arrest sind z.B.: Kleidung, eine Armbanduhr, Bücher und Schulbedarf, Hygieneartikel (auch Einwegnassrasierer, Deodorant jedoch nur als Roller - keine Druckbehälter und Sprays). Nicht erlaubt sind elektronische Geräte jeder Art, Lebensmittel und Konsummittel (auch kein Tabak). Die Arrestanten benötigen während des Aufenthaltes kein Bargeld! (Ausnahme: Geld für die Rückfahrt)

Abholung

Der Arrest bemisst sich nach verbüßten Stunden. Der Tag des Arrestantrittes ergeben zusammen mit dem Tag der Arrestentlassung 24 Stunden (= einen Arresttag). Bei Arresten über eine oder mehrere Wochen werden die Arrestanten daher am gleichen Wochentag zur Uhrzeit des Arrestantrittes wieder entlassen. D.h. sollte ein Junge seinen einwöchigen Arrest am Mittwoch um 9:00 Uhr angetreten haben, würde er (eine Woche später) ebenfalls Mittwoch um 9:00 Uhr entlassen.

Im Falle einer Abholung empfiehlt es sich, mindestens eine halbe Stunde vor der Entlassung (also im Beispiel ab 8:30 Uhr) vor der Jugendarrestanstalt zu warten. Genaue Informationen zum Arrestzeitraum entnehmen Sie bitte dem Ladungsschreiben oder im Briefkontakt mit dem Arrestanten (siehe oben). 

Natürlich steht es den Erziehungsberechtigten frei, minderjährigen Arrestanten auch die selbständige Heimfahrt mit dem Zug zu erlauben. In diesem Fall bitten wir aber dringend um eine telefonische Absprache mit dem Sozialdienst (Tel.: 02191-84231-29 oder 02191-84231-38). 

Informationen zum Datenschutz

Die Jugendarrestanstalt ist immer bemüht, auch den Kontakt mit Angehörigen und Erziehungsberechtigten während des Arrestes zu suchen. Insbesondere bei minderjährigen Arrestanten und der Bearbeitung von Besuchsanträgen ist es notwendig entsprechende Kontaktdaten (Telefonnummern, Anschriften) zu speichern. Diese Daten dienen ausschließlich der Koordination mit Angehörigen und Erziehungsberechtigten während des Arrestes (z.B. zur Klärung der Abholung, etc.). Informationen zum Datenschutz finden Sie im folgenden Merkblatt: