Zum Arrest verurteilt zu werden löst oft viele unangenehme Gefühle aus. Kein Wunder, dass man das Thema lieber schnell wieder vergessen möchte. Tatsächlich dauert es nach dem Richterspruch auch noch mehrere Wochen bis das Ladungsschreiben unserer Arrestanstalt bei Dir im Briefkasten liegt. Aber mit dem Urteil ist klar, Du wirst zur Jugendarrestanstalt müssen, daher solltest Du dich möglichst gut auf den Aufentahlt vorbereiten.

Ladungsschreiben

In unserem Ladungsschreiben steht das Datum zudem Du dich in der Arrestanstalt melden musst. Hier steht auch was du mitbringen darfst und wie lange der Arrest dauern wird. Informiere Deine Angehörigen, den Chef oder die Schule, damit Du für die Zeit entschuldigt bist.

Den Termin verschieben

In Einzelfällen kann der Termin zum Arrestantritt durch ein Telefonat mit der Jugendarrestanstalt (Tel.: 02191-84231-0) verschoben werden (z.B. in die Ferien/ Urlaubszeiten im Betrieb, nach einer Probezeit oder wegen wichtiger Prüfungen). Das geht aber nicht immer, die Anstalt ist auch an Fristen gebunden.

Anfahrt

Zuführung durch die Polizei und Haftbefehl

Solltest Du Deinen Arrest nicht pünktlich antreten, wird ein polizeilicher Haftbefehl erlassen. Die Zuführung durch die Polizei ist für alle unangenehm und erfolgt manchmal in ungünstigen Situationen (z.B. am Flughafen auf dem Weg in den Urlaub, beim Feiern mit Freunden, während der Arbeit, beim Einkaufen, nach der Schule, usw.). Außerdem kannst Du dann nicht an allen Angeboten während des Arrestes teilnehmen.

Den Arrest doch noch verhindern

Vielleicht musst Du nur aufgrund nicht abgeleisteter Auflagen (z.B. Sozialstunden, Bußgeldern, Drogenscreenings oder Beratungsgesprächen, Anti-Aggressionstraining, Sozialer Trainingskurs, Wahrnehmung einer Betreuungsweisung, etc.) zum Arrest. Dann kannst Du den Arrest noch verhindern. Dazu musst Du bis zum Arrestbeginn alle! Auflagen komplett erfüllt haben und die Bescheinigungen dazu spätestens beim Arrestbeginn mitbringen oder besser vorher faxen: (Fax: 02191 84231-33). Deine Jugendgerichts- oder Bewährungshilfe hilft Dir dabei.

Mitbringliste

Du brauchst:

  • ausreichend Wäsche (Unterwäsche, T-Shirts, Pullover, Hosen, Socken, Jacke, feste Schuhe, Sportsachen (für den Sportplatz),
  • Hygieneartikel (Duschgel, Deo (nur Deoroller – kein Spray),
  • 85 Cent Briefmarken,
  • eine Armbanduhr (keine Smartwatch),
  • Bücher, Lernmittel (für die Schule oder den Führerschein),
  • Geld/Ticket für die Rückfahrt,
  • medizinische Unterlagen (z.B. Atteste falls Du noch krank bist, Deine Medikamente),
  • bei Schulden: alle Mahnungen und Unterlagen, ALG2 Bescheid (falls vorhanden) um mit dem Sozialdienst nach einer Lösung suchen zu können.

Du brauchst während des Arrestes kein Geld. Nimm also besser nur soviel Geld mit, wie Du nach der Entlassung (z.B. für die Rückfahrt) brauchst.

Weitere Intormationen zum Arrest: