Die Beamten vom allgemeinen Vollzugsdienst und vom Sozialdienst der Anstalt sind jederzeit als Ansprechpartner da. Zögere also nicht, sie anzusprechen!

Der Tagesablauf gestaltet sich in der Regel wie folgt (alle Zeitangaben sind nur ungefähre Angaben):

MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitagWochenende
6:45
Wecken & Frühstück
6:45
Wecken & Frühstück
6:45
Wecken & Frühstück
6:45
Wecken &
Frühstück
6:45
Wecken &
Frühstück
7:45
Wecken & Frühstück
8:00
allgemeinbildender Unterricht
8:00
allgemeinbildender Unterricht
9:00
 Freistunde
9:00
 Freistunde
9:00
 Freistunde
9:00
 Freistunde
9:00
 Freistunde
10:00
Freistunde
10:00-12:00 allgemeinbildender Unterricht 10:00-12:00 allgemeinbildender Unterricht
Vormittags: Sprechzeiten
Sozialdienst
und Angebote
Vormittags: Sprechzeiten
Sozialdienst
und Angebote
Vormittags: Sprechzeiten
Sozialdienst
und Angebote
Vormittags: Sprechzeiten
Sozialdienst
und Angebote
Vormittags: Sprechzeiten
Sozialdienst
und Angebote
12:00
Mittagessen
12:00
Mittagessen
12:00
Mittagessen
12:00
Mittagessen
12:00
Mittagessen
12:00
Mittagessen
13:30-16:00 allgemeinbildender Unterricht 13:30-16:00 allgemeinbildender Unterricht
14:00
Freistunde
14:00
Freistunde
14:00
Freistunde
14:00
Freistunde
14:00
Freistunde
14:00
Freistunde
Nachmittags: Sprechzeiten
Sozialdienst
und Angebote
Nachmittags: Sprechzeiten
Sozialdienst
und Angebote
Nachmittags: Sprechzeiten
Sozialdienst
und Angebote
Nachmittags: Sprechzeiten
Sozialdienst
und Angebote
Nachmittags: Sprechzeiten
Sozialdienst
und Angebote
18:00
Abendessen
18:00
Abendessen
18:00
Abendessen
18:00
Abendessen
18:00
Abendessen
18:00
Abendessen
21:00
Nachtruhe
21:00
Nachtruhe
21:00
Nachtruhe
21:00
Nachtruhe
21:00
Nachtruhe
21:00
Nachtruhe

Ärztliche Versorgung

Zum Arrestbeginn findet für alle Neuzugänge eine ärtzliche Zugangsuntersuchung statt. Solltest Du erkrankt sein, bring bitte Deine Medikamente und Behandlungsunterlagen mit.

Besuch?

  • Familienangehörige und Ehepartner (ab einer Arrestdauer von mehr als zwei Wochen)
  • Anzahl der Besucher: max. 2 Besucher
  • Besuchsdauer: max. 1 Stunde
  • Alle Besucher müssen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen
  • Der Besuch muss beim Sozialdienst beantragt werden
  • Gespräche mit Fachkräften der Jugendhilfe (inkl. Jugendgerichts-, Bewährungshilfe, Betreuern, etc.) oder Rechtsanwälten sind nach Absprache mit dem Sozialdienst jederzeit möglich.

Weitere Informationen