Am Entlassungstag wirst du zur gleichen Uhrzeit entlassen, wie du deinen Arrest begonnen hast. Natürlich kannst du deine Entlassungszeit während des Arrestes auch beim begleitenden Sozialdienst erfragen. Nach Möglichkeit sprichst du schon vor dem Arrest mit deiner Familie oder deinen Freunden ab, wie du nach Hause kommst. Sofern du mit dem Zug oder dem Bus zurückfahren wirst, soltest du genügend Geld für das Rückfahrticket dabei haben.

Nach deiner Entlassung solltest du unbedingt die während des Arrests vereinbarten Termine einhalten. Sofern du deine Auflagen nicht rechtzeitig erfüllst, kannst du noch einmal zu einem Arrest verurteilt werden.

Sobald du aus der Jugendarrestanstalt Bottrop entlassen wurdest, sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jugendhilfe im Strafverfahren oder der Bewährungshilfe deiner Stadt für dich zuständig.

Selbstverständlich kannst du dich mit deinen Fragen an deinem begleitenden Sozialdienst der Jugendarrestanstalt Bottrop wenden! Hierfür hast du die Visitenkarte von uns bekommen...